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Norbert Dummer Membacher Weg 29 Fon : 09131 / 4096800 Fax : 09131 / 4096801 e-mail: info@dummer.de |
In allen Fällen, in denen andere durch Ihre Schuld einen Schaden erleiden, können sie per Gesetz zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet werden.
Dies ist im BGB § 823, Abs. 1 geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Die Haftpflicht prüft im Schadenfall, ob der Versicherte
tatsächlich haften muss und
Versichert sind:
Die Deckungssummen sind die Höchstgrenze der Entschädigung im Schadenfall. Spezielle Angebote mit vielen sinnvollen Einschlüssen für
(sogar bei einem
Rechtsstreit)
Da Sie dem Geschädigten gegenüber unbegrenzt haften, sollten sie unbedingt
auf ausreichend hohe Deckungssummen achten.
auch als zweiter Deckungsschutz zur bereits bestehenden Versicherung möglich.
Stand 11/2009. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und erweitert; für tagesaktuelle Informationen und Preise melden Sie Sich bitte per Telefon, Fax oder e-mail.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.