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Versicherungsmakler

Norbert Dummer

Membacher Weg 29
91056 Erlangen

Fon : 09131 / 4096800

Fax : 09131 / 4096801

e-mail: info@dummer.de

Wohngebäudeversicherung


Wohngebäudeversicherung für selbstgenutzte EFH, DHH, RH

Versichert werden können alle selbstgenutzten Immobilien (EFH / DHH / RH) mit harter Bedachung (incl. Nebengebäude und Garage); vermietete Wohngebäude oder andere Bauweisen auf Anfrage. Falls eine Vorversicherung besteht, sollte auf deren Auslauf geachtet werden. Bauherren sollten eine Versicherung rechtzeitig abschließen, insbesondere, da auch eine Rohbauversicherung enthalten ist.

Zusätzlich zu den normalen Versicherungsbedingungen diverser Versicherungsunternehmen biete ich Ihnen diese zusätzlichen Einschlüsse an:

DECKUNGSUMFANG KOMBINIERTER SACH-UND GLASVERSICHERUNGSVERTRAG FÜR SELBSTGENUTZTE EINFAMILIENHÄUSER:

I. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88)

sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGIB)

A. Gebäudeversicherung

1. Feuernutzwärmeschäden

2. Schäden durch Induktion/Überspannung

3. Versicherte Sachen

Mitversicherung von weiterem Zubehör/von sonstigen Grundstücksbestandteilen, eingelagerten Einbaumöbeln

4. Versicherte Kosten

4.1 Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten aufgrund von behördlichen Beschränkungen ohne prozentuale Begrenzung (Höchstentschädigung 1,3 Mio EUR)

4.2 Behördliche Beschränkungen

4.3 Sachverständigenkosten

4.4 Dekontaminationskosten (Höchstentschädigung 1,3 Mio EUR)

(die Höchstentschädigung für Kosten gem. 4.1 - 4.4 beträgt max. 1,3 Mio EURje Schadenfall )

4.5 Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten (für 60 Tage á EUR 100,00)

4.6 Rückreisekosten aus dem Urlaub (Höchstentschädigung EUR 6.000,00)

4.7 Entfernung von entwurzelten Bäumen nach Sturm (Höchstentschädigung EUR 6.000,00)

4.8 Wiederherstellung und Wiederaufforstung von Gartenanlagen (Höchstentschädigung EUR 600,00)

5. Erweiterte Versicherung gegen Frostschäden und Rohrbruch für alle Zu-und Ableitungsrohre

5.1 Erweiterte Definition des Leitungswasserbegriffes

5.2 Regenwasserleitungen

5.3 Lüftungsrohre

5.4 Mitversicherung von Armaturen (je Armatur EUR 110,00 auch sonstige Bruchschäden)

5.5 Mitversicherung von Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen sowie Fußbodenheizung

5.6 Aquarien/Schwimmbecken/Wasserbetten

5.7 Wassermehrverbrauch infolge eines Versicherungsfalles (Höchstentschädigung je Versicherungsfall EUR 6.000,00)

6. Rohbauversicherung

7. Sonstige Deckungserweiterungen

7.1 Vandalismus auch Graffiti (Höchstentschädigung EUR 2.600,00)

7.2 Elementarschäden (SB 10% mind. EUR 500,00, max. EUR 2.500,00)

7.3 Innere Unruhen

7.4 Fahrzeuganprall

B. Glasversicherung

1. Pauschale Versicherung aller Scheiben

2. Mobilarverglasung

3. Glaskeramik-Kochfläche (Höchstentschädigung EUR 600,00)

4. Berücksichtigung von Nebenkosten

Und das alles bei einer günstigen Prämie, wie Sie Sich anhand dieses Preisbeispiels überzeugen können.


Stand 11/2009. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und erweitert; für tagesaktuelle Informationen und Preise melden Sie Sich bitte per Telefon, Fax oder e-mail.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.