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Norbert Dummer Membacher Weg 29 Fon : 09131 / 4096800 Fax : 09131 / 4096801 e-mail: info@dummer.de |
Hier können Sie ein Angebot anfordern. Bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Basisdatenbogen an mich faxen.
Die Unfallversicherung dient zur finanziellen Absicherung des Lebensstandards bei Invalidität durch einen Unfall.
Durch die vereinbarte Kapitalleistung können damit z. B.
Die Absicherung durch die Berufsgenossenschaft bezieht sich nur auf den beruflichen Bereich und ist von der Höhe völlig unzureichend!
Die private Unfallversicherung deckt hingegen auch den privaten Bereich ab, und kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Sie haben schon eine Unfallversicherung? Bietet Ihre Versicherung dies auch?
Für spezielle Berufs-/ Personengruppen biete ich Sonderkonzepte an, so z. B. für
Denken sie auch an eine Unfallversicherung für Ihre Kinder!
"Wie das statistische Bundesamt mitteilt, verunglückten im Jahr 1998 in Deutschland 46 508 Kinder im Alter unter 15 Jahren im Straßenverkehr [...]. Dies bedeutet, dass in Deutschland im Durchschnitt alle 11 Minuten ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden kam. 16 175 [...] Kinder verunglückten als PKW-Insassen, 15 373 [...] als Fahrradbenutzer und 12 935 [...] als Fußgänger." (Aus der Pressemitteilung 177/99 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden.)
Jährlich verunglücken insgesamt ca. zwei Millionen Kinder, die meisten davon in ihrer Freizeit. Bei Freizeitunfällen gibt es keinen finanziellen Ausgleich bei Invalidität, und auch der finanzielle Schutz bei Kindergarten- und Schul(weg)unfällen ist unzureichend.
Von der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine Leistungszahlung bei einem Invaliditätsgrad von unter 20%, unabhängig vom Alter des Kindes.
Urteilen Sie selbst: Bei Vollinvalidität beträgt die Höhe der monatlichen Rente in Euro (Stand 07/2008)
| Alter des Verletzten (Jahre) | Alte Bundesländer (€) | Neue Bundesländer (€) |
| von Geburt bis zum Eintritt in Kindergarten / Schule | Keine Rente | Keine Rente |
| bis vor dem vollendeten 6. Lebensjahr | 408,33 | 350,00 |
| ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis vor dem vollendeten 15. Lebensjahr | 544,44 | 466,67 |
| ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis vor dem vollendeten 18. Lebensjahr |
bei Teilinvalidität sind die Sätze entsprechend geringer!
Deshalb: Vereinbaren Sie einen Termin und wir ermitteln die für Sie und Ihre Familie sinnvolle Absicherung.
Stand 11/2009. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und erweitert; für tagesaktuelle Informationen und Preise melden Sie Sich bitte per Telefon, Fax oder e-mail.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.